Umgebung & Rauchverbot
Rauchverbote in Deutschland sind Ländersache — und sie behandeln E-Zigaretten nicht überall gleich. Wo darf gedampft werden, wo nicht?
Bundesgesetzliche Grundlagen
- Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG): verbietet Rauchen in Bundeseinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln des Bundes und in Eisenbahnen. Gilt seit 2016 ausdrücklich auch für E-Zigaretten.
- Jugendschutzgesetz § 10: Konsumverbot von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit für Personen unter 18 Jahren.
- Auto mit Kindern: seit 2021 gilt nach StVG § 5 Abs. 1c ein Verbot von Rauchen und Dampfen im PKW bei mitfahrenden Minderjährigen.
Bahn und ÖPNV
- Deutsche Bahn — alle Züge: rauchen und dampfen verboten, auch in allen Bahnhofsgebäuden und auf den meisten Bahnsteigen. Ausnahmen: ausgewiesene Raucherbereiche auf größeren Bahnhöfen (gelbe Markierungen).
- Stadtbahn, U-Bahn, Bus: nach Landesrecht und Hausrecht der Verkehrsbetriebe — überall verboten.
- Fernbus: verboten (Hausrecht des Betreibers).
Flughafen und Flugzeug
- An Bord: bei allen großen Airlines absolutes Verbot. Auch das Laden von Akkus im Handgepäck unterliegt Vorgaben (max. 2 Wechselakkus à 20 Wh pro Person, keine Aufgabe im Frachtraum).
- Im Flughafengebäude: Rauchen und Dampfen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen (oft hinter Glas, manchmal extra gegen Gebühr).
Gastronomie — die Bundesländer im Vergleich
Hier wird es uneinheitlich. Die Regelungen für E-Zigaretten sind je nach Bundesland verschieden:
| Bundesland | Gastronomie | Bemerkung |
|---|---|---|
| Bayern | verboten | BayGSG ausdrücklich auch für E-Zigaretten |
| Nordrhein-Westfalen | verboten | nach NiSchG NRW |
| Baden-Württemberg | uneindeutig | vielfach durch Hausrecht geregelt |
| Hessen | uneindeutig | Hessisches NiSchG erfasst E-Zigaretten nicht explizit |
| Sachsen | oft erlaubt | nach Hausrecht der Lokale |
| Hamburg, Berlin | überwiegend verboten | landesrechtliche Verschärfungen |
Im Zweifel: bei der Bedienung nachfragen. Viele Lokale haben ein Hausrecht-Verbot unabhängig vom Landesrecht.
Arbeitsplatz
Hier gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber kann das Dampfen am Arbeitsplatz untersagen — auch in Pausenräumen. Üblich sind:
- Verbot in allen Büros und gemeinsam genutzten Räumen.
- Verbot in Sanitärräumen.
- Dampfen in Pausenräumen je nach Betriebsvereinbarung.
- Dampfen im Freien (Eingangsbereich, Raucherecke) meist erlaubt — Abstand zum Eingang oft vorgeschrieben.
Öffentliche Gebäude, Schulen, Krankenhäuser
- Schulen und Bildungseinrichtungen: bundesweit Rauchverbot (auch Dampfen) auf dem gesamten Schulgelände.
- Krankenhäuser: in der Regel komplett rauch- und dampffrei, auch auf dem Außengelände bis zur Grundstücksgrenze.
- Behörden: nach Landes-Nichtraucherschutzgesetzen, in der Regel verboten.
- Spielplätze: in einigen Kommunen kommunale Satzungen, die Rauchen und Dampfen verbieten.
Auto und Privatbereich
- Eigenes Auto: dampfen erlaubt, außer bei mitfahrenden Minderjährigen (seit 2021 verboten).
- Mietwagen: oft Hausrecht-Verbot (Klausel im Mietvertrag), Reinigungspauschale bei Verstoß.
- Mietwohnung: in der eigenen Wohnung erlaubt. Im Treppenhaus und gemeinschaftlichen Bereichen je nach Hausordnung.
- Balkon: rechtlich erlaubt, aber bei starken Beeinträchtigungen Dritter (z. B. tägliches stundenlanges Dampfen direkt unter dem Nachbarfenster) hat es schon Rechtsstreite gegeben — Stichwort „Rücksichtnahmegebot".
Reisen ins Ausland
Die Regeln sind weltweit sehr unterschiedlich:
- EU: ähnliche TPD2-Regeln wie Deutschland, in vielen Ländern strenger durchgesetzt.
- Schweiz: 20 mg/ml Maximum, aber 100-ml-Flaschen erlaubt.
- Singapur, Thailand: Besitz und Verkauf von E-Zigaretten verboten — auch Mitnahme zur eigenen Nutzung kann zu Strafen führen.
- Türkei, Argentinien, Mexiko, Brasilien: Verkauf verboten, Mitnahme unklar.
- USA, Kanada: erlaubt, aber Liquids oft 30+ ml verkauft, Nikotinsalz bis 50 mg/ml — anderes Marktbild.
Vor Auslandsreisen: Reisehinweise des Auswärtigen Amts prüfen.